Unsachgemäße Mahd der Sanatoriumswiese im Jahr 2025
Die Gemeinde Krailling hat im Jahr 2025 die Sanatoriumswiese im Unterschied zu früher leider unsachgemäß gemäht.
Hierzu veröffentlichte die BN Kreisgruppe Starnberg am 29.09.2025 folgende Pressemitteilung .
Hintergrund:
Pressemitteilung der Gemeinde Krailling vom 06.08.2025
Pressemitteilung “Richtigstellung” des Bürgermeisters Rudolf Haux vom 19.09.2025
Ein nicht sehr ausgewogener Artikel in “Unser Würmtal” vom 24.09.2025
Ergänzend zur Pressemitteilung der BN Kreisgruppe Starnberg vom 29.09.2025 hier ein
weiterer Text der BN Kreisgruppe Starnberg zum Thema Mahd der Sanatoriumswiese im Jahr 2025:
Diskrepanz zwischen Worten und Taten - Ungereimtheiten seitens der Gemeinde Krailling zum Thema Mahd der Sanatoriumswiese
Replik der BUND Naturschutz (BN) Kreisgruppe Starnberg auf die „Richtigstellung“ von Bürgermeister Haux vom 19. September
Zurzeit gibt es in Krailling einen intensiven Disput über die Mahd und Pflege der Sanatoriumswiese.
Die Sanatoriumswiese ist überwiegend eine artenreiche Mähwiese mit einer großen Pflanzen- und Insektenvielfalt, ein kleiner Teil ist Kalkmagerrasen – also Biodiversität, wie wir sie uns wünschen. Artenreiche Mähwiesen sind seit der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2019 gesetzlich geschützte Biotope. Kalkmagerrasen ist ebenfalls gesetzlich geschützt. „Die FFH-Mähwiesen sind nach der FFH-Richtlinie, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützte Lebensraumtypen beziehungsweise Biotope – innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten. Sie dürfen nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Danach muss auch die Bewirtschaftung (Schnitt, Düngung) ausgerichtet werden“, so das „Info-Blatt FFH-Mähwiesen“ von März 2025 des Bayerischen Umweltministeriums. Ein Status als Biotop-Wiese und eine schonende Nutzung sowohl als landwirtschaftlich genutzte Wiese als auch als gemeindliche Naherholungsfläche sind dabei kein Widerspruch, sondern gut miteinander vereinbar.
Der Kraillinger Bürgermeister Rudolf Haux veröffentlichte am 19. September eine „Richtigstellung“, in der beklagt wird, das „positive Handeln der Gemeinde Krailling zum Schutz der Sanatoriumswiese“ werde „in ein falsches Licht“ gestellt.
Die konkrete Mahd der Sanatoriumswiese in diesem Jahr und die dazugehörige Begründung der Gemeinde wirft jedoch sehr viele Fragen auf. Ein „positive(s) Handeln der Gemeinde zum Schutz der Sanatoriumswiese“ ist, im Gegensatz zu früher, in diesem Jahr leider nicht mehr uneingeschränkt erkennbar.
Die erste Mahd des überwiegenden Teils der Wiese erfolgte in diesem Jahr statt Ende Juni erst am 6. August, dabei wurde das abgemähte Gras samt Kräutern auf der Fläche belassen (Foto „Mähgut liegt auf der Wiese“). Dieses Liegenlassen ist jedoch alles andere als eine anerkannte Methode der zielgerichteten Erhaltungsdüngung bei wertvollen artenreichen Wiesen. Ein Blick in den im Mai 2025 erschienenen, vom Bayerischen Umweltministerium herausgegebenen „Leitfaden für den Erhalt und die Verbesserung der ,Flachland- und Berg-Mähwiesen‘ FFH-LRT 6510 und 6520 in Bayern“ genügt, die falsche Maßnahme zu erkennen. Das liegengebliebene Mähgut bildet leider oft eine verfilzte Schicht, die die wertgebenden Pflanzen sowohl am Keimen als auch am Wachstum hindert und dichtes Gras zur Folge hat. Es trifft hier überdies nicht zu, dass sich das Mähgut, wie in der Pressemitteilung der Gemeinde vom 6. August geschrie-ben, noch innerhalb dieser Vegetationsperiode biologisch abbaut, wie man auf der Wiese feststellen kann. Besonders problematisch ist, dass auch das Mähgut der wüchsigen Bereiche und der Insektenschutzstreifen-Altgrasbereiche von 2024 mit der inzwischen dichten Vegetation komplett liegen gelassen wurde, also samt auch dem Mähgut der z. T. in den wüchsigen Wiesenflächen gelegenen Insektenschutzstreifen. (Foto: Bläulings-Paar)
Bezüglich des Streuobstwiesen-Bereichs der nördlichen Sanatoriumswiese, ist hier in diesem Jahr gar kein „positive(s) Handeln zum Schutz der Sanatoriumswiese“ mehr zu sehen (Foto „Parksituation Duathlon2025“). Der Vorsitzenden der BN-Ortsgruppe Krailling wurde bereits 2023 und erneut 2025 mitgeteilt, dass dieser komplette Bereich als Parkplatzfläche mit mehrfacher Mahd und kurzer Grasnarbe vorgesehen sei. In diesem Jahr erfolgte von Ende April bis 6. August erstmals eine dreimalige, teilweise viermalige Mahd des Streuobstwiesen-Bereichs zu unüblichen und ungeeigneten Terminen – ganz bewusst, um die Fläche „vom Bewuchs her niedrig zu halten“, wie der Vorsitzenden in einer E-Mail der Gemeinde vom 12. Juni diesen Jahres mitgeteilt wurde.
Auf Dauer wird hierdurch die wertvolle Wiesenblumen-Vegetation mit ihren vielen wertgebenden Charakterarten unweigerlich zerstört, da diese nicht mehr aussamen können. Die Qualität dieses Bereich ist von uns umfänglich dokumentiert (Foto „Hauptbereich Streuobstwiese …“ und „Wiesen-Glockenblumen Streuobstwiese“).
Wann wurde diese häufigere Mahd um den „Bewuchs (…) niedrig zu halten“ mit ihren negativen Auswirkungen auf die Vegetation dieser gesetzlich geschützten Biotopfläche mit Verschlechterungsverbot jemals öffentlich diskutiert und mit allen daraus entstehenden Konsequenzen vom Gemeinderat beschlossen? Auch in den Verlautbarungen der Gemeinde wurde die zerstörerische Mahd des Streuobstwiesen-Bereichs der nördlichen Sanatoriumswiese bisher noch gar nicht thematisiert.
Dass die Gemeinde Krailling in ihrer „Richtigstellung“ das Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Starnberg (UNB) lediglich als eine formlose Anfrage betrachtet, erstaunt die KG Starnberg. Der BN teilt die Sicht des Gemeinderatsantrags der Grünen-Fraktion vom 16. September 2025 sowohl hinsichtlich der rechtlichen als auch der inhaltlichen Auffassung.
Wir hoffen, dass die Gemeinde Krailling schnellstmöglich zu einer wirklich zielführenden, fachlich korrekten Pflege der Sanatoriumswiese zurückkehrt, und auch von Wünschen zur Verlagerung der Grundschule auf die Sanatoriumswiese und weiteren „Ideen“ Abstand nimmt.
Hintergrund:
Die Diskussionen über die Mahd der Sanatoriumswiese begannen in diesem Jahr schon auf der Gemeinde-ratssitzung am 24. Juni. Leider wurde dieser Tagesordnungspunkt sehr abrupt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt. Was im öffentlichen Teil gezeigt und gesagt wurde, gab allerdings Anlass zu großer Sorge.
Die Gemeinde Krailling hat im vergangenen Jahr beim ausgewiesenen Fachmann Dipl.-Biologe Burkhard Quinger ein Mahd-Konzept in Auftrag gegeben, das in diesem Frühjahr der Gemeinde vorgelegt wurde. Dieses Mahd-Konzept sollte in der Juni-Gemeinderatssitzung eigentlich öffentlich vorgestellt und erläutert werden, doch dies geschah nicht. Stattdessen wurde lediglich eine Folie mit einem Plan der Wiese gezeigt, bei dem der wertvolle Streuobstwiese-Bereich der nördlichen Sanatoriumswiese mit lila Farbe flächig als Parkplatzbereich markiert war.
Einsichtnahmen in die gezeigte Folie und in das Mahd-Konzept von Herrn Quinger wurden in der Folge verweigert. Nachfragen des BN über die geplante Häufigkeit der Mahd des Streuobstwiesen-Bereichs der nördlichen Sanatoriumswiese wurden von der Gemeinde abgewiesen.
Bürgermeister Haux sagte zweimal öffentlich, die Biogasanlage, die das Mähgut in den Vorjahren verwertet hatte, würde das Mähgut der Sanatoriumswiese inzwischen nicht mehr entgegennehmen, da dieses zu mager sei. Dies ist nachweislich nicht richtig. Der BN hat durch eigene Nachfrage erfahren, dass die Biogasanlage Egg bei Mammendorf das Mähgut Anfang Juli sehr gerne genommen hätte. Auch ein Landwirt hätte sich sehr über das Mähgut als Einstreu für seine Tiere gefreut.
Stattdessen blieb die Wiese, abgesehen vom Streuobstbereich der nördlichen Sanatoriumswiese, heuer bis zum 6. August ungemäht, und das Mähgut dieser ersten Mahd wurde auf der Wiese liegen gelassen. In der am selben Tag erschienenen Pressemitteilung der Gemeinde stand, dies geschehe, um einen „gezielten Nährstoffeintrag“ zu ermöglichen, und das auf der Fläche verbleibende Mähgut würde sich noch in dieser Vegetationsperiode biologisch abbauen. Zur Sinnhaftigkeit der Maßnahmen der Gemeinde haben wir weiter oben ausführlich informiert.
Fotos:
(Hinweis: Die Fotos können durch Anklicken vergrößert werden)
1.
Streuobstwiese-Bereich der nördlichen Sanatoriumswiese mit Wiesen-Glockenblumen (Campanula patula), inzwischen eine Art der Vorwarnliste. Foto von 2023.
2.
Hauptfläche des Streuobstwiese-Bereichs der nördlichen Sanatoriumswiese (zwischen der mittleren und der östlichen Apfelbaum-Reihe), von Süden nach Norden fotografiert. Links unten sind Karthäuser-Nelken zu sehen, rechts mitte sind Wiesen-Glockenblumen zu sehen. Foto von Mai 2024.
3.
Ganz bewusst nach der Mahd liegen gelassenes Mähgut (Foto vom 19.09.2025). Es trifft leider nicht zu, dass es sich noch innerhalb dieser Vegetationsperiode (April bis Anfang Oktober) vollständig abbaut, wie in der gemeindlichen Pressemitteilung vom 06.08.2025 geschrieben steht. Eine “Mattenbildung” ist gut zu erkennen.
4.
Detail des liegen gelassenen Mähguts (Foto vom 19.09.2025).
5.
Parkplatz-Situation am Vormittag des Duathlon am 04.05.2025. Das Duathlon findet seit vielen Jahren statt, und stets wird nur der Bereich zwischen der Fischerfeldstraße und dem parallel verlaufenden Kiesweg sowie zwischen Kiesweg und der mittleren Apfelbaumreihe ( = eine Reihe Autos östlich des Kieswegs) benötigt. Seit Jahren sorgen Parkeinweiser für ein geordnetes Parken. Normalerweise ist so früh im Jahr gar keine Wiesenmahd des Parkplatzbereichs nötig. Früher wurde dieser Bereich daher auch gar nicht für das Duathlon gemäht. In 2025 wurde nicht nur der zum Parken benötigte Bereich, sondern der komplette Streuobstwiese-Bereich der nördlichen Sanatoriumswiese und noch mehrere Meter nach Osten in die Wiese hinein gemäht, obwohl gar nicht erforderlich und obwohl dort gar keine Autos geparkt haben.
6.
Parkplatz-Situation am 13.09.2025, dem Tag des Spätsommer-Grillfests des Gartenbau-Vereins. Auch bei schönem Wetter kommen bei weitem nicht so viele Besucher wie beim Duathlon, so dass auch nur ein viel kleinerer Bereich als temporärer Parkplatz benötigt wird.
Zum Glück wurde vor der Veranstaltung der Streuobstwiesenbereich nicht erneut nicht gemäht. Am 10./11.06., am 23.07. und am 6.08. wurde der gesamte Streuobstwiesenbereich zum zweiten, dritten und vierten Mal gemäht, obwohl im Anschluss überhaupt keine Veranstaltungen stattgefunden haben. Die wertgebenden Charakterarten von artenreichen Wiesen vertragen eine derart häufige Mahd nicht. Eine derart häufige Mahd einer derart großen Fläche ist für temporäre Parkplatznutzung für das Duathlon und die Veranstaltungen des Gartenbau-Vereins überhaupt nicht erforderlich.
Alle Fotos: BN Krailling
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