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Artenschutz

Natur vor der Haustür

Wichtige Biotope auf dem Gebiet der Gemeinde Krailling

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht wichtiger Biotope auf Kraillinger Flur, sowie weiter unten eine Definition und Erläuterungen des Begriffs "Biotop".

Das ehemalige Pionierübungsgelände

>> Hier ein Info-Text über das Pioniergelände
 

Der Kraillinger Osthang

>> Hier die Info-Tafel der Gemeinde über den Osthang


Die Sanatoriumswiese

>> Hier die Vorab-Beurteilung des Geobotanikers Burkhard Quinger über den Schutzstatus der Sanatoriumswiese als gesetzlich geschütztes Biotop

>> Hier das Gutachten des Geobotanikers Burkhard Quinger über die Flora der Sanatoriumswiese von 2005 (wird gerade aktualisiert)

>> Hier  ein Faltblatt des Bayer. Umweltministeriums über die Bedeutung und den Wert von artenreichen Mähwiesen - "Jede intakte Wiese ist ein einzigartiger Mikrokosmos"

>> Hier  Informationen des BUND Naturschutz über artenreiche Wiesen
 

Weitere wichtige Kraillinger Biotope

• Die Wiese am nördlichen Ende des Sperberwegs

• Die Würm

• Das Franziskuswäldchen

• Der Kraillinger Naherholungswald

Kleinere Offenland-Biotope im Wald und am Waldrand


Allgemeine Informationen zu "Biotop" und zum Artenschwund

Was bedeutet, was ist eigentlich ein "Biotop"?

Ganz allgemein, im weiteren Sinne:
"Das Wort Biotop bedeutet Lebensraum, gemeint ist der Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Naturnahe Lebensräume bieten ihnen besonders gute Lebensbedingungen. Diese Biotope prägen das Landschaftsbild und sind essentiell für das Überleben heimischer Tiere und Pflanzen. Ohne naturnahe Biotope wäre der Reichtum der Arten und Lebensräume, auch Biodiversität oder biologische Vielfalt genannt, in Bayern viel geringer." ...  >> LfU-Faltblatt Biotopkartierung

Im engeren Sinne versteht man unter "Biotop" ökologisch und naturschutzfachlich besonders wertvolle und inzwischen leider oft selten gewordene Lebensräume, die besonderen Schutz verdienen und die bewahrt werden sollten, weil darin viele zunehmend seltene Tiere und Pflanzen vorkommen. Biotope sind für diese Arten ÜBER-Lebensräume und Rückzugsräume. Daher sind diese Arten von Biotopen gesetzlich geschützt.

Es gibt  >> offizielle Auflistungen, was für Biotope gesetzlich geschützt sind. Seit dem erfolgreichen Volksbegehren "Rettet die Bienen" gehören in Bayern auch "arten- und strukturreiches Dauergrünland"  zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Dabei gibt es genaue Vorgaben, wie viele verschiedene sogenannter "wertgebender Arten" auf einer Wiese wachsen müssen, damit eine Wiese die Kriterien für ein gesetzlich geschütztes Wiesen-Biotop erfüllt.

Es gilt:

"... Der gesetzliche Schutz für ein Biotop entsteht allein durch die auf einer Fläche vorkommende Pflanzenvielfalt oder die Eigenschaften des Standortes, unabhängig davon, ob das Biotop in der Biotop-Kartierung erfasst wurde oder nicht."   >> LfU-Faltblatt Biotopkartierung

"... Unabhängig davon, ob eine Fläche im Zuge der Biotopkartierung erfasst wurde oder nicht, sind viele Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. Für die Nutzung und Bewirtschaftung von Biotopflächen können sich hieraus Einschränkungen ergeben." >> Webseite Bayer. Landesamt für Umwelt        

>> Hier finden Sie eine gute Übersicht über die Gründe für den Rückgang von Arten in Deutschland


-- Diese Seite ist noch im Aufbau, die Inhalte werden noch ausgebaut und ergänzt --

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Seit mehr als 100 Jahren setzt sich der BUND Naturschutz (BN) für die biologische Vielfalt in Bayern ein. Seine Hauptaufgabe ist, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Biodiversität im Ganzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen. Die BN Ortsgruppe Krailling arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der BN Kreisgruppe Starnberg dafür, die Kraillinger Biotope und Lebensräume - Wälder und wertvolle Offenlandflächen - mit all ihren Tieren und Pflanzen zu schützen und zu erhalten, zum Wohle von Mensch und Natur.