Herzblättrige Kugelblume (Globularia cordifolia)
Gründe für Auswahl: Im Alpenvorland entlang des Lechs und der Isar, ansonsten sehr seltene Art (s. SCHÖNFELDER & BRESINSKY 1990: Karten-Nr. 1565) östlich des Ammersees. Derzeit im Gebiet zwischen Ammersee und Starnberger See nur ein Wuchsort bekannt.
Rote-Liste Einstufung Bayern: Nicht gefährdet (in den Alpen in der alpinen Stufe häufig!).
Rote-Liste Voralpines Hügel- und Moorland: Stark gefährdet (Grad 2).
Standort: Am Wuchsort auf trockenen, kalkreichen, flachgründigen Böden, meist in Süd- und/oder Westexposition.
Pflanzengemeinschaft: Am Standort als konkurrenzschwache Polsterpflanze in lückigen Ausbildungen des Graulöwenzahn-Erdseggenrasens (Pulsatillo-Caricetum humilis). Artenschutzbedeutsame Arten in unmittelbarer Vergesellschaftung mit Globularia cordifolia, Calamintha alpina, Gentiana clusii, Gentiana verna, Globularia punctata, Leontodon incanus, Pulsatilla vulgaris, Teucrium montanum, Thesium rostratum.
Artenschutzbedeutsame Arten in unmittelbarer Vergesellschaftung mit Globularia cordifolia: Calamintha alpina: Gentiana clusii, Gentiana verna, Globularia punctata, Leontodon incanus, Pulsatilla vulgaris, Teucrium montanum, Thesium rostratum.
Maßnahmen: Pflegemahd am Standort in der bisherigen Form aufrechterhalten; Besucherbetrieb besser lenken, um Trittschäden einzudämmen (Beschilderung verbessern, Kontrollgänge durch Naturschutzwacht!).
Wuchsort: Bearbeiter: B. Quinger, Datum: 04.06.2017.
Zählpunkte: 10. Anzahl voneinander getrennter Polster: mindestens 114 dm2 deckend.
ASK.-Nr.: KK-Nr.: BN-GL_30: 8033/1. 4440591 GK-HW
Generelle Beurteilung der Ergebnisse: Ältere Vergleichszahlen zu dem Vorkommen der Herzblättrigen Kugelblume im untersuchten Gebiet liegen nicht vor. Die vorliegenden Daten eignen sich für künftige vergleichende Monitoring-Untersuchungen zu dem aus pflanzengeografischer Sicht bemerkenswerten Vorkommen dieser Art.
Bearbeiteter Auszug aus: B. Quinger "Erhaltungszustand einiger hoch bedrohter und einiger landkreis-bedeutsamer Gefäßpflanzen im Lkr.STA" 2017; Seite 99 ff
Gefördert vom Bayerischen Naturschutzfonds aus Mitteln der Glücksspirale