Die Sanatoriumswiese

Die Sanatoriumswiese liegt am westlichen Ortsrand der Würmtal-Gemeinde Krailling zu beiden Seiten der Pentenrieder Straße. Die nördliche Wiese wird begrenzt durch Pentenrieder Straße, Fischerfeldstraße, Sonnenweg und Franziskuswäldchen; die südliche Wiese durch Pentenrieder Straße, Hubertusstraße sowie Wald- bzw. Ackerflächen.
Die Sanatoriumswiese ist Eigentum der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul - bekannt für ihr Mineralwasser “Adelholzner” - und wurde viele Jahre intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Mitte der 90er-Jahre pachtete die Gemeinde Krailling die Sanatoriumswiese als Naherholungsgebiet für ihre Bürger. Seither erfreut sie sich großer Beliebtheit als Spazier-, Jogging- oder Gassi-Strecke, als Rollstuhl-, Fahrrad- oder Kinderwagen-Runde; im Herbst steigen die Drachen, bei Schnee kommen die Langläufer.
2005 verhinderte ein Bürgerbegehren die Bebauung der Sanatoriumswiese mit einem Sportzentrum.
Status Quo


Seit der Verpachtung der Sanatoriumswiese an die Gemeinde Krailling entstand im Lauf der Zeit durch Verzicht auf Kunstdünger und Pestizide sowie durch sachgerechte Pflege und Mahd ein wertvoller Lebensraum mit einer großen Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten.
In einem 2025 fertiggestellten Gutachten des anerkannten Fachbotanikers Burkhard Quinger wurde die Sanatoriumswiese als Lebensraum vom Typ “Magere, artenreiche Flachland-Mähwiese” (FFH-Lebensraumtyp 6510), teilweise auch als “Kalkmagerrasen” eingestuft. Diese Klassifizierung erfolgte streng gemäß der behördlich vorgegebenen Kartieranleitung für Biotope. Beide Lebensraumtypen sind grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. Eine schonende Nutzung als Naherholungsgebiet ist mit dem Schutzstatus gut vereinbar. Leider gibt es aber auch weiterhin Bestrebungen, die Sanatoriumswiese Stück für Stück ("Salami-Taktik") in Bauland umzuwandeln.
Was sind “Magere Flachland-Mähwiesen”?
Diese Wiesen entstanden im Laufe der Jahrhunderte durch traditionelle Landwirtschaft und dienten meist der Heugewinnung. Sie sind durch eine besonders große Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten auf kleiner Fläche charakterisiert. Biologischen Studien zufolge können es magere Mähwiesen in puncto Artenvielfalt sogar mit dem tropischen Regenwald aufnehmen! Durch die Menge und Vielfalt an Blüten sind artenreiche Mähwiesen hervorragende Insektenlebensräume. Quasi “Biodiversität live” direkt vor der Haustür.
Das Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt (03/2025) hebt den Wert und die Wichtigkeit solcher Lebenräume hervor. In Auszügen: "FFH-Mähwiesen sind
- Juwelen der Agrarlandschaft und zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Bayern
- Reich an Insekten, die als Bestäuber besonders wichtig für den Erhalt der Biodiversität sind
- In ihrer Buntheit ein wichtiger Beitrag zum schönen Landschaftsbild in Bayern
Weiterführende Informationen:
BUND Naturschutz: Artenreiche Wiesen
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt: Blumenwiesen bereichern unsere Kulturlandschaft
Rechtslage

Wie oben erwähnt, sind Flächen vom Typ “Magere Flachland-Mähwiese” bzw. “Kalkmagerrasen” grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. Die Einstufung einer Fläche in einen wertvollen Lebensraum-Typus und der damit einhergehende Schutz ergibt sich ausschließlich aus den vorgefundenen Arten bzw. den Artenkombinationen, eine amtliche Kartierung oder Beschilderung ist nicht notwendig. “Nicht die Biotopkartierung, sondern die vorkommende Pflanzenvielfalt oder die Eigenschaft des Standortes machen eine Fläche zum Biotop” (Bayerisches Landesamt für Umwelt). Der Erhalt und die Wiederherstellung von FFH-Mähwiesen wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt gefördert
Das Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt (03/2025) definiert die rechtlichen Grundlagen und gibt die Pflege (Mahd, Düngung, Beweidung) solcher Lebensräume verbindlich vor. In Auszügen:
- Die FFH-Mähwiesen sind nach der FFH-Richtlinie, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützte Lebensraumtypen beziehungsweise Biotope – innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten.
- Sie dürfen nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Danach muss auch die Bewirtschaftung (Schnitt, Düngung) ausgerichtet werden
- Der günstige Erhaltungszustand der FFH-Mähwiesen muss landes- und bundesweit erhalten und wo notwendig verbessert werden.
- Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung von FFH-Mähwiesen ist unter anderem ein Verstoß gegen die Konditionalitäten der EU-Agrarförderung
Pflegemaßnahmen

Für den Lebensraumtyp “Magere Flachland-Mähwiese”, zu der die Sanatoriumswiese gehört, sieht das Bayerische Staatsministerium für Umwelt eine zweimalige Mahd (zweischürig) vor, wobei die erste Mahd nicht vor Anfang/Mitte Juni liegen sollte. Bewährt haben sich auch Altgras- bzw. Insektenschutzstreifen: Es wird nicht die gesamte Fläche komplett abgemäht, sondern es bleiben ungemähte Areale stehen. Sie bieten den Tieren der Sanatoriumswiese Zuflucht und Insekten finden dort noch genügend Nahrung. Idealerweise sind die Altgrasareale “inselartig” über die Gesamtfläche verteilt.
Warum muss überhaupt gemäht werden?
Früher “erledigten” durchziehende Wildtiere die Mahd und verhinderten so, dass Wiesen zuerst von Gebüsch, später von Bäumen zugewuchert und so sukzessive in Wald verwandelt wurden. In Ermangelung frei lebender Wildpferde, Wisente und Auerochsen müssen Naturflächen jetzt schonend und zum richtigen Zeitpunkt gemäht werden, um Verbuschung zu verhindern. Die sachgemäße Mahd verhindert auch, dass sich nur die konkurrenzstärksten Arten durchsetzen und es so zu Artenschwund kommt.
Warum ist der Mähtermin wichtig?
Vor allem bei einjährigen Pflanzen (= nur die Samen überleben den Winter, die Mutterpflanze stirbt ab) ist es von entscheidender Bedeutung, das Aussamen abzuwarten. Zu späte Mahd hingegen begünstigt stark wachsende Arten und den Zuzug fremder Arten.
Warum muss das Mähgut entfernt werden?
Verrottendes Mähgut bringt unerwünschten Nährstoffeintrag, der die Artenzusammensetzung verändert und schnellwüchsige, konkurrenzstarke Arten begünstigt. Außerdem bildet liegengelassenes, verrottendes Mähgut filzige Matten, die dem Boden Licht entziehen, die Keimung verhindern und so lichthungrige Arten schädigen.
Warum stehen auf der Sanatoriumswiese weiße Stangen?
Die Altgrasstreifen bzw. Insektenschutzstreifen, die in einem Jahr ungemäht blieben, werden im Folgejahr bei der ersten Mahd gemäht; dafür bleiben dann andere Bereiche ausgespart. Die Markierungsstangen dienen dazu, auch bei höherem Bewuchs den Überblick auf der Gesamtfläche zu behalten.
Weiterführende Informationen:
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege: Altgrasstreifen - Insektenschutzstreifen
Link zur aktuellen Kontroverse bzgl. Unsachgemäßer Mahd

