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So wirkt die EU im Landkreis Starnberg – Starnberger See

Durch die FFH-(Fauna-Flora-Habitat) und SPA-(Special protected area)Richtlinien, soll ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonders wertvoller Gebiete gesichert und damit die natürlichen Lebensräume und bedrohte Arten geschützt werden. Hier gilt ein Verschlechterungsverbot, um den guten ökologischen Zustand zu erhalten.

28.05.2024

Das FFH-Gebiet "Starnberger See" umfasst  57 km², wovon der größte Teil die Seefläche selbst ist. Zugleich ist der See als SPA-Gebiet ausgewiesen und stellen damit eine einzigartige Kombination von Schutzgebieten dar:

  • Das SPA-Gebiet wurde speziell für den Vogelschutz eingerichtet, im Winter ernähren sich dort über 20.000 Wasservögel, v. a. aus Gebieten weit im Norden, und ruhen sich aus für den anstrengenden Rückflug in ihre Brutgebiete.
  • Der See mit seinem kiesigen Seeboden ist wichtig für viele Fisch- und Muschelarten, es sind aber auch vier Ufer nahe Bereiche in das FFH Gebiet mit aufgenommen worden, die v. a. botanisch von herausragender Qualität sind. Es befindet sich dort die wohl bedeutsamste und individuenreichste Population der Orchidee Sommerdrehwurz. Verschiedene Knabenkräuter, Enziane und das Bodensee-Vergißmeinnicht ergänzen diese Bewertung. Die Lebensräume stark gefährdeter Schmetterlinge befinden sich auf den Randwiesen des Sees - einzigartig und hoch schützenswert.
  • Beim Starnberger See und seiner engeren Umgebung handelt es sich um eine fast völlig von der Würmeiszeit geprägte Landschaft. Durch das stark eingetiefte Seebecken, der See weist eine maximale Tiefe von 127 Meter auf, verlief der Hauptstrom des Würmseegletschers. Seine Ufer werden von Seitenmoränen gebildet.

Bayern verpflichtet sich innerhalb der EU-Gesetzgebung diesen Schatz zu bewahren, der nicht hoch genug bewertet werden kann. Am 09.06. entscheiden die Wähler:innen mit ihrer Stimme, wie wichtig für sie das europäische Naturschutzrecht ist.
Photos: Günter Schorn

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