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Nein zur Deregulierung des Gentechnikrechts!

Auf der Delegiertenversammlung des BN am 24./25.Mai wurde ein Antrag zur neuen Gentechnik (NGT) beschlossen. Dies nehmen wir zum Anlass hier über dieses dringende und wichtige Thema zu informieren

27.06.2025

Auf der Delegiertenversammlung des BN am 24./25.Mai wurde ein Antrag zur neuen Gentechnik (NGT) beschlossen. Dies nehmen wir zum Anließ hier über dieses dringende und wichtige Thema zu informieren 

Auf EU-Ebene wird aktuell über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung des Gentechnikrechts verhandelt. Danach sollen mehr als 90 % der mit neuer Gentechnik erzeugten Pflanzen und Lebensmittel ohne Zulassungsverfahren angebaut und auf den Markt kommen dürfen. Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit, Monitoring und Kennzeichnung sollen für diese Pflanzen und Lebensmittel entfallen. Auch mit neuer Gentechnik veränderte Wildpflanzen sollen von dieser Deregulierung erfasst werden. Die Verfahren der neuen Gentechnik arbeiten wesentlich zielgerichteter, als die alte, weil sie Genscheren benutzt, trotzdem wird die Erbinformation direkt genetisch verändert, was sie schon per Definition zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) macht. 

Der BUND/BN fordert die Entscheidungsträger auf europäischer und deutscher Ebene dringend auf, sich diesem Ansinnen zu widersetzen und dafür zu sorgen, dass auch die neue Gentechnik streng geregelt und die Wahlfreiheit der Bürger*innen beim Lebensmittelkauf gesichert bleibt. Letztlich bedeutet das auch ein Aus für die Produktion von Biolebensmitteln, denn wie sollen gentechnikfreie Äcker geschützt werden? Wer haftet bei einer Verunreinigung.

Gerade bayerische Politiker spielen hier eine besondere Rolle, da sowohl der Vorsitzende der den Kommissionsvorschlag unterstützenden EVP-Fraktion, der CSU-Politiker Manfred Weber, wie auch der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer aus Bayern kommen. 

Gelegentlich wir ins Feld geführt, dass man die genetischen Veränderungen mit der neuen Gentechnik nicht nachweisen könnte. Das ist zwar schwieriger, aber an einer einfacheren Nachweismethode wird noch gearbeitet, aber es ist möglich, außerdem bleibt immer noch die lückenlose Dokumentation, wie sie z.B. im Biobereich üblich ist. Im Grunde ist das nur eine Behauptung der Gentech-Lobby, die sich einen ungeregelten Zugang zum Markt ohne Kennzeichnung wünscht.

Seit dem 6. Mai 2025 wird die Deregulierung in der EU im Trilog-Verfahren verhandelt. Hier diskutieren Vertreter von EU-Kommission, Parlament und Rat, dabei geht es vor Allem um die Kennzeichnungspflicht, Risikoforschung und den Umgang mit Patenten gestritten. Erst sollte eine Einigung schnell erreicht sein, aber nun wird erwartet, dass sich die Verhandlungen wohl doch bis in den Herbst 2025 hinziehen könnten.

Eine Deregulierung der Gentechnik in Europa birgt erhebliche Gefahren für Natur und Umwelt. Erfahrungen mit der Alten Gentechnik in Südamerika deutlich gezeigt haben. Dort hat der großflächige Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Monokulturen, einem verstärkten Einsatz von Pestiziden und in dem Zuge zu einem deutlichen Rückgang der Artenvielfalt geführt. 

Dies droht auch in Europa, wenn durch die neue Gentechnik veränderte Pflanzen unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Das gefährdet Wildpflanzen und Ökosysteme und macht eine gentechnikfreie, ökologische Landwirtschaft unmöglich.

Solange das Trilogverfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es noch eine Chance gegen die unkontrollierte Freisetzung zu verhindern.

Aktuelle Infos beim Infodienst Gentechnik >> keine-gentechnik.de

>> Leitantrag an die Delegierten des BN 2025

>> Bericht zur Delegiertenversammlung am 24./25. Mai 2025 in Fürth