Zur Startseite

Ortsgruppen

  • Home  › 
  • Aktuelles

Gewässerrandstreifen im Starnberger Landkreis: Gut für die Biodiversität

Umsetzung der Gewässerrandstreifen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen"

25.10.2021

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ sind Gewässerrandstreifen von fünf Metern endlich auch in Bayern verpflichtend. Damit ist Bayern spät dran, denn in anderen Bundesländern ist dies längst Gesetz. Seit 2020 sind mit hohem Aufwand auch im Starnberger Landkreis sämtliche Gewässer überprüft worden. Denn die Randstreifen sind nur an natürlichen Bächen und Flüssen verpflichtend, nicht aber an künstlichen Entwässerungsgräben. Mit Relief- und historischen Karten wurden die natürlichen Gewässer ermittelt. Sie werden ab dem 1.7.2022 in den Umweltatlas aufgenommen. Momentan kann man die Karten der ermittelten Fließgewässer mit verpflichtendem Gewässerrandstreifen auf der Website des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim einsehen.

Düngung weiterhin erlaubt auf Grünland
Gewässerrandstreifen dürfen nicht mehr garten- bzw. ackerbaulich genutzt werden. Grünland hingegen kann weiterhin bewirtschaftet werden. Eine Düngung dessen ist erlaubt, allerdings schreibt die Düngeverordnung einen Abstand von vier Metern zur Böschungsoberkante bei der Ausbringung mit dem Güllewagen oder einem Meter bei der Verwendung von Schleppschläuchen vor.

Ökologischer Wert
Naturnahe Gewässerrandstreifen sind Hotspots der Biodiversität. Je breiter sie sind, desto vielfältiger sind sie. Gehölze und naturnaher Uferbewuchs stellen an Fließgewässern einen großen Gewinn dar. Sie bieten Lebensraum für Spinnen, Amphibien, Käfer, Ameisen und andere Insekten. Vögel, Fledermäuse, Fischotter und viele weitere Tierarten besiedeln Uferstreifen mit Gehölzen. Zusätzlich beschatten Büsche und Bäume das Gewässer und verhindern so eine Erwärmung des Wassers. Anfallendes Totholz und Laub ist wiederum Nahrungsgrundlage vieler Insekten.
Untersuchungen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zeigen, dass die Artenvielfalt durch die Pufferstreifen um 16% erhöht werden kann. Auch nahm die Insektenmasse im Mittel um 40 % zu. Besonders stark profitierten Schmetterlinge. Weiterhin ermöglichen die Randstreifen eine Biotopvernetzung, die für den genetischen Austausch notwendig ist und Verinselungen von Populationen oder gar eine genetische Verarmung verhindert. Ufertypischer Bewuchs reduziert zusätzlich den Eintrag durch Abschwemmung und ermöglicht die Offenhaltung der Gewässersohle und deren ökologische Funktion, z.B. für kieslaichende Fischarten.

Verminderung von Stoffeinträgen
Stickstoff, Phosphor, Pflanzenschutzmittel oder auch feinkörnige Bodenpartikel haben negative Folgen für das aquatische Ökosystem. Im schlimmsten Fall führt dessen Eintrag zur Eutrophierung des Gewässers. Ufervegetation vermag den Eintrag zu vermindern, was auch für windgetragene Stoffe gilt.

Die Entscheidung, einen Gewässerrandstreifen noch naturnaher zu gestalten, bleibt nun den Pächtern und Eigentümern der Fläche überlassen. Ein Gewinn für die Natur wäre es auf jeden Fall und Förderungen stünden zur Verfügung. Der BUND Naturschutz Starnberg sieht dies als Chance für Landwirte, Biodiversität sinnvoll zu fördern. Tolle Anregungen findet man zu diesem Thema auch im Leitfaden von Baden-Württemberg.
Zur aktuellen Umsetzung des Volksbegehrens für die Artenvielfalt finden Sie hier eine Bewertung des BUND Naturschutz.