Ein invasiver Neophyt breitet sich aus – bitte helfen Sie mit, ihn zu einzudämmen!
Auch hierzulande ist der Neophyt auf dem Vormarsch und wird zu einem massiven Problem. Das Ausbreitungspotenzial des Einjährigen Berufkrauts ist sehr hoch. Zum einen, weil es sich asexuell fortpflanzen kann und in Europa die Schädlinge und Krankheiten fehlen, die seine Bestände im natürlichen Verbreitungsgebiet kontrollieren. Zum anderen, weil dieser Neophyt sekundäre Pflanzenstoffe in seine Umgebung absondert, um Keimung und Wachstum der benachbarten Pflanzen zu behindern.
Das Einjährige Berufkraut produziert 10.000 bis 50.000 Samen pro Pflanze, die vom Wind verbreitet werden, und erreicht Wuchshöhen von 30 bis 150 cm. Der Stängel ist aufrecht und oben meist verzweigt. Die Wurzeln sind meistens relativ flach. Die weißlichen Zungenblüten (Strahlenblüten) erinnern an Gänseblümchen-Blüten und sind 4 bis 10 mm lang sowie 0,6 bis 1 mm breit. Der Feinstrahl ist eine zweijährige Pflanze und wächst vor allem an Wegrändern, in Blühstreifen, an Waldrändern, in Kiesgruben und auf Lichtungen. Im ersten Jahr wächst eine Rosette, die in nährstoffreichem Boden größer ist als an mageren Stellen. Im zweiten Jahr wächst der Feinstrahl hoch und blüht, die Blütezeit ist von Mai/Juni bis September/Oktober, kann aber bereits im April beginnen und erst im November enden. Zumeist stirbt der Feinstrahl nach der Blüte ab, doch leider kann er auch mehrjährig werden.
Nach einer Mahd treibt die Pflanze erneut aus und bildet neue Blüten, daher ist es deutlich besser, sofern möglich, den Feinstrahl auszureißen oder auszustechen, anstatt ihn nur abzumähen. Sobald man das Einjährige Berufkraut im Freien eindeutig identifizieren kann, empfehlen wir, den Grundeigentümer zu informieren und dessen Einverständnis zum Entfernen der Pflanzen einzuholen. Man sollte die Pflanzen immer komplett mit den Wurzeln ausreißen und über die braune Tonne entsorgen.
Es ist wichtig, die betroffene Fläche regelmäßig zu kontrollieren, bei Bedarf wieder einzugreifen und das Vorkommen des Neophyten zu melden – an die jeweilige Gemeindeverwaltung und die Untere Naturschutzbehörde naturschutz@LRA-starnberg.de. Je früher man das Einjährige Berufkraut bekämpft, desto leichter ist es, dessen Ausbreitung einzudämmen. Aber aufgemerkt: Man darf die ausgerissenen Pflanzen auf keinen Fall irgendwo liegen lassen, da die Blüten noch durch Notreifung Samen bilden können. Im zweiten oder dritten Jahr sind erste Erfolge der Bekämpfung zu erkennen. Jeder Einzelne kann helfen, diese invasive Pflanze einzudämmen.
Text: Michael J. Stiegler
Bild ganze Pflanze: Silvia Roelcke, Bild Detail: Michael J. Stiegler

