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Artenreiche Flachland-Mähwiese ist bei der Standortwahl für eine neue Klinik übersehen worden

Der BUND Naturschutz stellte bei einer Begehung der Fläche, die von der Gemeinde für einen Krankenhausneubau in ausgewählt wurde, fest, dass es sich bei mehr als der Hälfte der Fläche um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt. Ein in Gutachten dazu wird gerade erstellt.

08.06.2021

P R E S S E M I T T E I L U N G

Seefeld, 07.06.2021
Landkreis übersieht bei Klinikplanung geschützten FFHLebensraumtyp „artenreiche Flachlandmähwiese“ Bei der Fläche östlich des Hechendorfer Friedhofs, die für einen Klinikneubau vorgesehen ist, handelt es sich um eine geschützte artenreiche Flachlandmähwiese. Das ergab der vorläufige Befund eines Gutachtens im Auftrag des BUND Naturschutz. Danach erfüllt der an der Lindenallee gelegene, vordere Teil der Fläche auf mindestens 85% die Voraussetzungen für den FFH-Lebensraumtyp 6510 „Artenreiche Flachland-Mähwiesen“. Dazu wurden Ende Mai diesen Jahres drei jeweils 30 qm große Probeflächen überprüft, entsprechend den Vorgaben der amtlichen Kartieranleitung.
Dieser Lebensraumtyp ist seit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ speziell geschützt. Er ist gleichgestellt mit gesetzlich geschützten Biotopen. Dies wurde im März 2020 in einer Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Art. 23 Abs. 1 Nr. 7) festgeschrieben. Damit stellt sich heraus, dass nicht nur Randflächen des Standorts als Biotop geschützt sind, sondern mehr als die Hälfte der gesamten Fläche.
„Bis auf einem intensiv genutzten Grünland eine solche Artenvielfalt wieder hergestellt werden kann, braucht es oft Jahrzehnte. Diese Zeit haben wir vor dem Hintergrund des bedrohlichen Artensterbens nicht“, so Günter Schorn, Kreisvorsitzender des BUND Naturschutz. „Deshalb müssen wir solche Flächen mit Vorbildcharakter erhalten und fördern. Zumal man bei der Ausweisung der FFH-Gebiete im Aubachtal bei den artenreichen Mähwiesen mehr Flächen an die EU gemeldet hat, als damals tatsächlich vorhanden waren. Dadurch ist ein erhebliches Defizit entstanden, was durch die Nachmeldung der Fläche wieder etwas ausgeglichen werden kann.“
Die Abwägung der verschiedenen Klinikstandorte im informellen Fachbehördengespräch stellt sich damit als grob fehlerhaft heraus. Der BUND Naturschutz war zu diesem Fachbehördengespräch nicht eingeladen.
„Wer den Standort 2b als alternativlos und bestmöglich geeignet darstellt, hat sich fachlich nicht ausreichend informiert. Dies zeigt der Vorabbefund des Gutachtens eindrücklich“, meint Constanze Gentz, Vorsitzende der BUND Naturschutz-Ortsgruppe. „Es wird Zeit, das neue Artenschutzrecht auch auf kommunaler Ebene hier in Seefeld umzusetzen.“
Damit steht fest, dass die Fläche an der Lindenallee östlich des Hechendorfer Friedhofs für eine Bebauung nicht infrage kommt.

Warum müssen wir artenreiche Mähwiesen erhalten?
Mit ihrer Vielfalt an Strukturen bieten artenreiche Mähwiesen Lebensraum für eine große Zahl von Tierarten, darunter Wirbeltiere wie Vögel und Grasfrösche sowie Heuschrecken und Spinnen bis zur kaum überschaubaren Kleinlebewelt der Blütenbesucher. Zwischen Flora und Fauna bestehen teilweise enge Wechselbeziehungen. So profitieren Käfer, Bienen und Schmetterlinge nicht nur vom Arten- und Blütenreichtum, sondern auch von zeitlich gestaffelten Blühabfolgen. Wiesen, die nur ein- bis maximal dreimal im Jahr gemäht und nur wenig gedüngt werden – sogenanntes extensives Grünland – werden zu artenreichen und bunten Lebensräumen, die für die biologische Vielfalt bedeutend sind. Wildblumenwiesen mit ihren wertvollen Wiesenkräutern sichern nicht nur die biologische Vielfalt, sie prägen auch seit Jahrhunderten unsere bayerische Kulturlandschaft – vor allem im Voralpenland und in den Mittelgebirgen. Leider werden solche Wildblumenwiesen in unserer Landschaft immer seltener.
Weitere Infos über Mähwiesen

Günter Schorn
Kreisvorsitzender