Umweltdesaster in Frieding Nord
Nun schreckte den BN eine sehr große Baumaßnahme im Norden Friedings auf. Dort sind Arbeiten für eine bauliche Anlage mit mehr als 8 m Tiefe im Gange. Dabei ist laut rechtsgültigem Bebauungsplan Nr. 43.5 nur die Nutzung als Lagerfläche und die Abtragung des Oberbodens nur bis ca. 1,50 m Tiefe zulässig. Zwei Fundamentanlagen für 100 bzw. 150 m lange Mauern sind ebenfalls zu erkennen. Auch dies erscheint fragwürdig, da im Bebauungsplan nur die Einfriedung mit einem 2 m hohen Stahlmattenzaun sowie einem zu bepflanzenden Sichtschutzwall vorgesehen ist.
Die Baumaßnahme in ihrer Größenordnung muss als ein Umweltdesaster bezeichnet werden.
Nach Informationen des BN liegt zudem keine wasserrechtliche Genehmigung für den Bau vor.
Günter Schorn, Vorsitzender der BN Kreisgruppe Starnberg, ist alarmiert: „Auf Nachfrage beim Landratsamt wurde nur auf die Baugenehmigung verwiesen. Sollte es sich um einen Schwarzbau handeln, erwarten wir die Anordnung eines sofortigen Baustopps durch das Landratsamt. Außerdem müssen die Abweichungen vom Bebauungsplan schnellstmöglich aufgeklärt werden.“
Fotos der Baumaßnahme von Günter Schorn