Brut von Mehlschwalben in Gefahr!
Die Brut am angestammten Platz der größten Mehlschwalbenkolonie in Hechendorf wird durch ein falsch angebrachtes Kotbrett fast vollständig verhindert.
Leider wird eine Mehlschwalbenkolonie in Hechendorf dieses Frühjahr massiv im Brutgeschäft gestört.
Seit knapp 100 Jahren brüten Mehlschwalben an einem alten, ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude. Letztes Jahr befanden sich 42 Nester in luftiger Höhe. Nachdem die Wand des großen Gebäudes unterhalb der Nester neu gestrichen wurde, wurde als Schutz vor dem Kot der Vögel ein durchlaufendes sogenanntes Kotbrett angebracht; dieses soll verhindern, dass Kot die Fassade verschmutzt.
Der gute Wille war da, aber leider ist die Anbringung unfachmännisch so knapp erfolgt, dass die Schwalben ihre Nester nicht mehr richtig anfliegen können – siehe Foto. Naturschutzfachlich wird deshalb empfohlen, ein waagrechtes Brett mindestens 50 Zentimeter unterhalb der Nester anzubringen.
In der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands steht die Art in der Kategorie 3 als gefährdet.
Die BUND Naturschutz Kreisgruppe Starnberg (BN) hat festgestellt, dass hier ein Verstoß gegen § 19 des
Naturschutzgesetzes vorliegt und bitten die Untere Naturschutzbehörde Starnberg (UNB) dringend, dagegen einzuschreiten und anzuordnen, das Kotbrett ausreichend nach unten zu versetzen, damit die Vögel ihre Nester wieder ungehindert anfliegen können.
Schon Mitte März 2022, als die Arbeiten fürs Kotbrett begannen, wurde die UNB über die unsachgemäße Anbringung informiert. Leider wurde die Beschwerdeführerin, die Tierärztin Dr. Kelly bisher nur beschwichtigt: „Möglicherweise schaffen die Schwalben es doch, mit dem Brett zurecht zu kommen. Daher werden wir derzeit nicht mehr weiter auf eine Beseitigung drängen bzw. diese anordnen.“ Es hat sich aber erwiesen, dass die Vögel mit dem Brett nicht „zurecht kommen“. Ein deutliches Einschreiten der Fachbehörde ist dringend.
Das Brett wirkt wie Vergrämungsmaßnahme für die brütenden Mehlschwalbenpaare. Wir fordern die UNB dringend dazu auf, den ausgesperrten Schwalben ihr vom Gesetz geschütztes Brutgeschäft wieder zu ermöglichen und dazu eine Versetzung des Kotbretts mindestens 50 Zentimeter unterhalb der Nester anzuordnen.
Aus Sicht des Artenschutzes wäre der zu befürchtende Verlust einer gesamten Mehlschwalben-Generation aus 42 Nestern ein weiterer katastrophaler Schaden für den Artenschutz im Landkreis.
Günter Schorn,
Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Starnberg