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Bebauung Westufer Stockdorf–Grundstück der Santini GmbH

Die Kreisgruppe Starnberg im BUND Naturschutz (BN) lehnt jegliche Art von Bebauung ab,

da eine nachhaltige und umweltschonende Bebauung in so einem Gebiet nicht möglich ist.

01.06.2023



Nach eigener Recherche und Bestätigung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten handelt es sich bei dem auf der Westseite gelegenen Bereich direkt an der
Würm um einen regionalen Klimaschutz - und Erholungswald. Das Gelände war seit
Jahrzehnten nahezu unberührt und eines der letzten Rückzugsorte für die heimische Flora
und Fauna an der Würm. Allerdings werden seit Jahren Fällungen durchgeführt und eine
Naturverjüngung aktiv unterbunden, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch
wenn uns die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung derzeit nicht vorliegen,
konnte Dipl.-Biol. Ellen Hacker, Fledermausberaterin des Landkreises Starnberg, in eigenen
Beobachtungen das Vorkommen von Fledermäusen feststellen. Diese sind nach
Naturschutzrecht streng geschützt und niemand darf ihre Lebensbereiche wissentlich
stören oder sogar vernichten.
Das Artensterben hat Ausmaße angenommen, die die Zukunft der Menschheit gefährden.
Der Glaube daran, dass alle Baumaßnahmen ausgeglichen werden könnten, hat sich als
schlichtweg falsch herausgestellt. Daher gilt: Wir müssen Lebensräume schützen und nicht
dem Profit opfern!
Der BN fordert daher eine waldgerechte Bewirtschaftung, um dieses o. g. Gebiet wieder in
einen artenreichen Wald zu verwandeln. Der versprochene Zugang des bisher
abgezäunten Gebietes zur Würm kann auch ohne Bebauung erfolgen!
Günter Schorn
Kreisvorsitzender