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„Aktionsbündnis Streuobst“ auch im Landkreis Starnberg

Bis Ende 2028 können über das Projekt “Aktionsbündnis Streuobst” auch im Landkreis Starnberg Obstbäume gepflanzt werden. Ziel ist die Anlage neuer, oder die Ergänzung und Pflege bestehender Streuobstwiesen mit vorwiegend alten Obstbaumsorten, um deren Erhalt langfristig zu sichern. Die Streuobstexpertin des BUND Naturschutz, hilft bei Organisation und Finanzierung.

01.10.2025

Gefördert werden die Maßnahmen vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV). Streuobstwiesen sind mit bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten ein Hotspot der Artenvielfalt. Doch ihr Bestand ist in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen. Aus diesem Grund haben sich BN (BUND Naturschutz in Bayern), LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz), und DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege) zum bayernweiten Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ zusammengeschlossen und unterstützen damit die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes.

Wo kann gefördert gepflanzt und gepflegt werden?
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen ist es wichtig, dass die Flächen in der “freien Flur” oder auch in Hofnähe eines landwirtschaftlichen Anwesens befinden. Geeignet sind Grünland-, Weide- oder Acker-Standorte geeignet, die nicht zu nass und nicht zu trocken sind.

Neben den typischen, flächigen Streuobstwiesen können aber auch Obstalleen entlang von Straßen und Wegen, auf Ackerrandstreifen, in Hanglagen angelegt werden. Auch Einzelbäumen an markanten Punkten in der freien Landschaft steigern den Wiedererkennungs- und Erholungswert.

Für Gemeinden ist diese Förderung also auch sehr interessant, wenn es sich bei den Bäumen nicht um Bestandteile eines Bebauungsplanes oder einer Ausgleichsmaßnahme handelt, die natürlich nicht gefördert werden kann.

Die Landschaft mit Vielfalt aufwerten
Es dürfen allerding nur Hochstämme gepflanzt werden, was für Gemeinden und auch Bäuerinnen Vorteile hat, weil die Flächen darunter als Aufenthaltsraum für Zwei- und Vierbeiner genutzt werden können. Neben Obstbäumen können auch Wildobstbäume wie zum Beispiel Speierling, Elsbeere, Mehlbeere, Maulbeere, Vogelkirsche, Erberesche, Wildapfel oder Wildbirne gepflanzt werden.

Jeder Baum wird mit 150 Euro gefördert. Damit ist nicht nur der Baum selbst bezahlt, sondern auch das Pflanzen und das benötigte Material wie Wildverbissschutz, Pfosten, Anbindematerial und Wühlmauskorb. Im Gegenzug ist nach der Pflanzung der Eigentümer für Erziehungsschnitt, Wässern und das Freihalten der Baumscheibe zuständig um für den Baum möglichst gute Startbedingungen zu schaffen.

Wie die Förderung genau funktioniert kann man am 5.11.2025 um 10 Uhr auf der Streuobstwiese der Gemeinde Gauting  aus erster Hand von der Streuobstexpertin des BUND Naturschutz, Nicole Bottesch nicole.bottesch@bund-naturschutz.de erfahren.

Wegbeschreibung: ab Gautinger Hauptplatz ca. 1 km entlang der Grubmühlerfeldstraße, nach der Tulpenstraße erste Abzweigung rechts.

Unter Google maps: Suchbegriff „Gautinger Streuobstwiese“

Melden Sie sich doch gerne zu dem Termin an.
Starnberg@bund-naturschutz oder 08152 3990025