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Natur vor der Haustür

Naturpark Fünfseenland — keine Utopie

Vor 50 Jahren wurden in Deutschland die ersten Naturparke eingerichtet. 1956 legte in Anwesenheit von Bundespräsident Theodor Heuss der Hamburger Großkaufmann Alfred Toepfer in der Universität Bonn den Plan für 25 Naturparke vor, die vor allem dem Naturschutz und der Erholung dienen sollten. Deshalb wurde das Jahr 2006 zum "Jahr der Naturparke" ausgerufen; es steht unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler und Ministerpräsident Edmund Stoiber.
Gegenwärtig gibt es in Deutschland 92 Naturparke, die zusammen 24 % der Fläche einnehmen. In Bayern bestehen zur Zeit 16 Naturparke. Dabei fällt Oberbayern als weißer Fleck auf der Landkarte auf. Könnte das "Jahr der Naturparke" 2006 das Geburtsjahr eines Naturparks Fünfseenland werden?
Angeregt durch das im Leitbild der Gemeinde Weßling genannte Ziele „Errichtung eines Naturparkes Fünfseenland“ hat sich eine Arbeitsgruppe (W. Follner, G. Haberer, S. Kistler, J. Schrötter) mit den Voraussetzungen seiner Realisierung beschäftigt:
Das Ergebnis:
Das Fünfseenland erfüllt alle Voraussetzungen für einen Naturpark.

 Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind Naturparke Gebiete, die

  • großräumig sind
  • überwiegend Landschafts- oder Naturschutz­gebiete sind
  • sich für die Erholung besonders eignen und in der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  • der Erhaltung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Kulturlandschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen
  • geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
  • Der Naturpark Fünfseenland könnte den Landkreis Starnberg sowie Teile der Landkreise Fürstenfeldbruck, Landsberg, Weilheim-Schongau und Tölz-Wolfrats­hausen umfassen und würde so die erforderliche Flächenausdehnung erreichen.
  • Das Fünfseenland besteht überwiegend aus Landschafts-und Natur­schutz­gebieten (Land­kreis Starnberg: Flächenanteil Land­schafts­schutz­gebiete 71 %, Natur­schutzgebiete 2 %) und weist darüber hinaus bedeutende Schutzgebiete internationalen Rangs auf: FFH-Schutzgebiete (Flächenanteil 15 %), Ramsar-Schutzgebiete (Flächenanteil ca 13 %), wobei sich die Schutzkategorien z. T. überschneiden.
  • Die Landschaft des Fünfseenlands ist einzigartig und mit der Vielfalt seiner durch die Eiszeit geprägten Landformen als Musterbeispiel in die Lehrbücher eingegangen.

Ein Naturpark hat zahlreiche Aufgaben zu erfüllen:

  • Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft durch Förderung naturnaher Methoden in der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
  • Förderung der Nutzung und Vermarktung regionaler Produkte und Stärkung der regionalen Identität
  • Bewahrung des kulturellen Erbes und der Siedlungs- und Baukultur
  • Förderung der kulturellen Tradition, von Kunsthandwerk und zeitgenössischer Kunst
  • Erhaltung und Pflege von Bau- und Bodendenkmalen sowie Gestaltung ihrer Umgebung
  • Sicherung der Erholungslandschaft durch nachhaltige Erholungsnutzung und einen ökologisch und sozial verträglichen Tourismus
  • Schonender Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser, möglichst geringer Flächenverbrauch, umweltverträgliche Verkehrskonzepte
  • Förderung des Umweltbewußtseins durch Umweltbildung.

Ein Naturpark Fünfseenland könnte zur Erfüllung dieser Aufgaben auf zahlreichen z.T. vorbildlichen Ansätzen aufbauen. Als Organisationsform wäre an einen eingetragenen Verein zu denken, dem Landkreise, Gemeinden, Verbände sowie öffentliche und private Institutionen angehören könnten. Seine Tätigkeit würde in Mitwirkung an Planungen, die das Naturparkgebiet betreffen, Koordinierung der Zusammenarbeit von Kommunen, Behörden und Organisationen sowie Informations- und Öffent­lichkeits­arbeit bestehen. Ein Naturpark schafft und sichert erwiesenermaßen Arbeitsplätze. Gerade im Fünfseenland sind Lebensqualität und Attraktivität des Umfeldes "weiche" Standortfaktoren für Gewerbe und Arbeitgeber. Zugleich erläßt ein Naturpark keine neuen, zusätzlichen Beschränkungen über die geltenden Natur- und Land­schaftschutz­verordnungen hinaus. Das Prädikat "Naturpark" ist vielmehr als Auszeichnung und als Qualitätsmerkmal zu verstehen, das der Hebung des Images als "Vorbild-Landschaft" in der Öffentlichkeit und der Steigerung der Wertschätzung bei seiner Bevölkerung dient. Die Naturparkarbeit kann mit Mitteln des Bundes, des Bundeslandes, der Europäischen Union und privaten Stiftungen gefördert werden.
Siegfried Kistler


Die Kreisgruppe Starnberg wird in Zusammenarbeit mit Gemeinden, anderen Vereinen und Verbänden sowie dem Tourismusverband zur Umsetzung dieser Idee beitragen.